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VG Bayreuth, 07.07.2022 - B 7 K 21.520 |
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
VwGO § 62 Abs. 3; BayWG § 100 Abs. 1 WHG i.V.m. Art. 58 Abs. 1 S. 2; AwSV § 44 Abs. 1; AwSV § 46 Abs. 4; AwSV § 68 Abs. 10; VwGO § 155 Abs. 1 S. 3; VwZVG Art. 36 Abs. 3 S. 1 Nr. 5
Vertretungsbefugnis eines Kommanditisten, Bestimmtheit einer Zwangsgeldandrohung, Alarm- und Maßnahmeplan, Bescheinigung über die Errichtung der Umwallung inkl. Abnahme durch einen, AwSV-Sachverständigen, Sperrwirkung des § 68 Abs. 10 AwSV (verneint), Ermessensfehler ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- VG Bayreuth, 07.07.2022 - B 7 K 22.196
Sachverhaltswürdigung durch das Gericht, Austritt wassergefährdender …
Auszug aus VG Bayreuth, 07.07.2022 - B 7 K 21.520
Gegen Nrn. I bis III des Bescheids vom 21.01.2022, der noch weitere - hier nicht ausgeführte Anordnungen und Zwangsgeldandrohungen enthält (vgl. das zugehörige Verfahren Az. B 7 K 22.196) - hat die Klägerin mit Schriftsatz vom 16.02.2022 Klage erhoben und beantragt,.Nachdem der Bescheid vom 21.01.2022 erlassen worden ist, der Nr. 2 und 4 des Bescheids vom 25.03.2021 abgeändert hat, hat die Klägerin gegen diesen Bescheid separat Klage erhoben, die zunächst insgesamt unter dem Az. B 7 K 22.196 geführt wurde.
Da die Verfügung Nrn. I. bis III. im Zusammenhang mit dem Bescheid vom 25.03.2021 stehen, hat das Gericht mit Beschluss vom 15.06.2022 das Verfahren, soweit sich die Klage (Az. B 7 K 22.196) gegen die Nrn. I. bis III. des Bescheids vom 21.01.2022 richtet, von der Streitsache B 7 K 22.196 abgetrennt und mit der Streitsache B 7 K 21.520 verbunden.
- VGH Bayern, 25.10.2017 - 21 CS 17.1077
Versand von Waffen und Munition durch DHL
Auszug aus VG Bayreuth, 07.07.2022 - B 7 K 21.520
Der Beklagte ist lediglich zu einem geringen Teil unterlegen, da die Aufhebung der Nr. 3 (Zwangsgeldandrohung) im Verhältnis zum übrigen und rechtmäßigen Teil des Bescheids vom 25.03.2021 - in der Fassung des Änderungsbescheids vom 21.01.2022 - lediglich eine ganz untergeordnete Rolle spielt (vgl. BayVGH, B.v. 25.10.2017 - 21 CS 17.1077 - juris Rn. 16). - VGH Baden-Württemberg, 11.12.2014 - 10 S 473/14
Nachbarschutz: immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Änderung des …
Auszug aus VG Bayreuth, 07.07.2022 - B 7 K 21.520
Anordnungen nach Art. 58 Abs. 1 Satz 2 BayWG i.V.m. § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG kommen in Betracht, wenn es darum geht, durch Umwallungen von Biogasanlagen ausgehende Gefahren für (oberirdische) Gewässer vorzubeugen (…vgl. Gößl in Sieder/Zeitler, 37. EL Februar 2018, BayWG Art. 58 Rn. 52; vgl. auch VGH BW, B.v. 11.12.2014 - 10 S 473/14 - juris Rn. 35).
- OVG Schleswig-Holstein, 23.06.2011 - 4 LB 2/10
Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer …
Auszug aus VG Bayreuth, 07.07.2022 - B 7 K 21.520
Damit wird die Eingriffsbefugnis auf das gesamte materielle Wasserhaushaltsrecht des Bundes und der Länder erstreckt (vgl. OVG SH, U.v. 23.6.2011 - 4 LB 2/10 - juris, bestätigt durch BVerwG, B.v. 5.10.2011 - 7 B 54/11 - juris). - BVerwG, 05.10.2011 - 7 B 54.11
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Zusammenhang mit der Untersagung …
Auszug aus VG Bayreuth, 07.07.2022 - B 7 K 21.520
Damit wird die Eingriffsbefugnis auf das gesamte materielle Wasserhaushaltsrecht des Bundes und der Länder erstreckt (vgl. OVG SH, U.v. 23.6.2011 - 4 LB 2/10 - juris, bestätigt durch BVerwG, B.v. 5.10.2011 - 7 B 54/11 - juris). - VGH Bayern, 20.05.2020 - 8 CS 20.772
Vollstreckung einer wasserrechtlichen Anordnung zur Prüfung von Öltanks
Auszug aus VG Bayreuth, 07.07.2022 - B 7 K 21.520
Eine Frist ist angemessen und zumutbar, wenn sie einerseits das behördliche Interesse an der Dringlichkeit der Ausführung berücksichtigt und andererseits dem Betroffenen die nach der allgemeinen Lebenserfahrung erforderliche Zeit gibt, seiner Pflicht nachzukommen (vgl. BayVGH, B.v. 20.5.2020 - 8 CS 20.772 - juris Rn. 23). - VGH Bayern, 23.08.2021 - 10 C 21.1944
Bestimmtheit einer Zwangsgeldandrohung
Auszug aus VG Bayreuth, 07.07.2022 - B 7 K 21.520
Angesichts der unterschiedlichen Bedeutung der einzelnen Pflichten kommt auch eine Auslegung, dass bei jeder Pflichtverletzung ein Zwangsgeld in der angedrohten Höhe fällig wird, nicht in Betracht (vgl. etwa BayVGH, B.v. 23.8.2021 - 10 C 21.1944 - juris Rn. 4).
- VG Bayreuth, 07.07.2022 - B 7 K 22.196
Sachverhaltswürdigung durch das Gericht, Austritt wassergefährdender …
Gegen diese Anordnungen wendet sich die Klägerin im Verfahren Az. B 7 K 21.520.Die konsequente Abwehrhaltung der Klägerin - verdeutlicht durch die Äußerung ihres Prozessbevollmächtigten im Hauptsacheverfahren (wohl gemeint im Verfahren B 7 K 21.520) - mache ein Tätigwerden der Behörde unumgänglich.
Auf die maßgeblichen Aktenvorgänge im Verfahren B 7 K 21.520 und B 7 S 22.233 werde ausdrücklich Bezug genommen.
Nachdem der Bescheid vom 21.01.2022 in den Nrn. I. bis III. im Zusammenhang mit dem Bescheid vom 25.03.2021 steht, hat das Gericht mit Beschluss vom 15.06.2022 insoweit die Klage dagegen von der Streitsache B 7 K 22.196 abgetrennt und mit der Streitsache B 7 K 21.520 verbunden.
Die zulässige Klage (vgl. B 7 K 21.520) hat in der Sache keinen Erfolg.